Grundwerte…

…und Selbstverständnis meiner Beratung

Die Grundwerte meiner Beratung basieren auf der DIN EN 16114:2011-12 und dem Selbstcheck Qualität der Beratung der Offensive Mittelstand, durchgeführt am 21.03.2024.

  • Ich höre erst einmal allen Beteiligten im Beratungsprozess zu und nehme alle Aussagen ernst. Ich trete nicht als Besserwisser auf. 
  • Ich kenne die Grenzen meines Beratungswissens und sage ehrlich, wenn ich etwas nicht weiß (oder nicht kann), weil ich nur so authentisch bleibe. 
  • Ich vertrete nicht ungenannt die Interessen Dritter. Ich nehme keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen an, die meine Unabhängigkeit gefährden und dem Klienten nicht bekannt sind. 
  • Meine Klienten können sich darauf verlassen, dass ich keine internen Informationen und personenbezogenen Daten an Dritte weitergebe und alle Vorgänge vertraulich behandele. 
  • Ich achte und garantiere Datensicherheit und Datenschutz sowie die Nutzungsrechte von Daten (Datensouveränität). 
  • Ich erarbeite gemeinsam mit meinen Klienten unternehmensspezifische Lösungen und präsentiere keine fertigen Lösungen „von der Stange“. 
  • Ich arbeite grundsätzlich eigenverantwortlich und akzeptiere keine Einschränkung meiner Unabhängigkeit durch Erwartungen und/oder Leistungen Dritter. Bei geförderter Beratung akzeptiere und befolge ich die Förderbedingungen. 
  • Ich verspreche nur das, was ich halten kann. Ich mache die Grenzen meiner Leistung schon zu Beginn des Beratungsprozesses deutlich und weise darauf hin, wenn sich eine Beratung nicht lohnen sollte. 
  • Grundlage für meine Beratung sind die Gesetze, rechtlichen Bestimmungen, Normen und Standards, die für die Beratung gültig sind. Ich handele so, dass ich den Berufsstand nicht in Misskredit bringen könnte. 
  • Um meine Beratungsqualität und die der Branche abzusichern, beteilige ich mich nicht am Billigpreiswettbewerb. Ich berechne für den Klienten nachvollziehbare Honorare. 
  • In meiner Beratung achte ich auf Meinungsvielfalt und Gleichheit. Ich diskriminiere niemanden hinsichtlich Lebensalter, Geschlecht, sexueller Orientierung/Identität, Behinderung (physische und/oder psychische Fähigkeiten), ethnischer Herkunft sowie Nationalität, Religion und Weltanschauung. 
  • Ich schaffe während meiner Beratung eine Atmosphäre, die auf Respekt, Wertschätzung und Transparenz basiert – auch um ein Vertrauensklima zwischen mir und dem Klienten entstehen zu lassen. 
  • Ich erkläre transparent und verständlich meine Vorgehensweise und stimme sie mit dem Klienten ab. 
  • Ich betrachte die Ursachen von Gestaltungsproblemen nicht monokausal, sondern systemisch und prozessorientiert, um gemeinsam mit dem Klienten wirkungsvolle Lösungen zu finden. 
  • Ich achte darauf, dass im Beratungsprozess die Chancen und Gefahren beim Klienten systematisch betrachtet und berücksichtigt sowie kontinuierlich entsprechende Verbesserungs- und Innovationsprozesse eingeleitet werden 
  • Bei der Problemlösung denke ich aus der Perspektive des Klienten, ohne die Unabhängigkeit meines Denkens aufzugeben (Spannungsverhältnis von Nähe und Distanz wahren). 
  • Ich fördere ganzheitlich menschengerechte, nachhaltige und produktive sowie wirtschaftliche Prozesse beim Klienten. 
  • Ich unterstütze eine Grundeinstellung beim Klienten, in der Führungskräfte und Beschäftigte beteiligt werden. Ich decke problematische Spannungsfelder, Machtverhältnisse, Konflikte und Abhängigkeiten auf. 
  • Ich übernehme nur Aufträge, wenn ich über die dafür erforderlichen Kompetenzen (Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen) und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfüge. Ich nehme Aufträge nur an, wenn meine Arbeit Vorteile beziehungsweise einen klaren Nutzen („Wohlberatenheit“) für den Klienten bringt. 
  • Um gesicherte und aktuelle Inhalte zu vermitteln, orientiere ich mich an neuen beratungsspezifischen Diskussionen sowie Publikationen und nutze wissenschaftliche Erkenntnisse, Praxisvereinbarungen, Standards (wie zum Beispiel die OM-Checks/Praxisvereinbarungen, DIN-ISO-Normen, rechtliche Regelungen). 
  • Ich verbessere meine Beratungsleistungen fortlaufend. Dazu nutze ich systematisch Rückmeldungen der Klienten, Evaluationen von Beratungsaufträgen sowie Wirksamkeitskontrollen von umgesetzten Maßnahmen. 
  • Bei der Auftragsklärung und im laufenden Beratungsprozess prüfe ich, wie sinnvoll und angemessen eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Beratenden für den Klienten ist. 
  • Ich analysiere auf Grundlage der mir aus der Auftragsklärung zur Verfügung stehenden Informationen die Risiken des Auftrags und schätze die Erfolgswahrscheinlichkeit ab. Dabei berücksichtige ich auch wechselseitige Akzeptanz, Verfügbarkeit und passende Kompetenzen. 
  • Ich vereinbare gemeinsam mit dem Klienten, wie wir im Beratungsprozess miteinander kommunizieren und umgehen wollen. 
  • Die erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen des Klienten erarbeite ich je nach Projektinhalt und -aufbau gemeinsam mit den Beschäftigten und den Führungskräften. Die verbindliche Festlegung von Maßnahmen erfolgt immer durch die Verantwortlichen im Unternehmen. 
  • Ich gebe Hilfe zur Selbsthilfe. Ich lege den Beratungsprozess so an, dass die Beteiligten im Unternehmen des Klienten die Maßnahmen eigenständig und eigenverantwortlich umsetzen können. Ich prüfe, wie ich die eigenständige Umsetzung beim Klienten sichern kann beziehungsweise inwieweit ich die Umsetzung begleiten muss. Ich strebe eine abnehmende Intensität meiner Beratung an. Ich gebe Hilfe zur Selbsthilfe. 
  • Ich weise den Klienten darauf hin, wenn sich durch kurzfristig auftretende, unvorhersehbare Änderungen im Beratungsablauf oder durch zusätzliche Wünsche des Klienten der vereinbarte Umfang der Beratungsleistung verändert. Ich informiere den Klienten rechtzeitig, wenn sich bei mir Terminverschiebungen ergeben, und vereinbare mit ihm das weitere Vorgehen. 
  • Konflikte im Unternehmen des Klienten, die meine Beratungsleistung tangieren, spreche ich beim Klienten an (Tabuisierung vermeiden). Ich biete weitere Unterstützung an. Falls möglich, versuche ich, den Konflikt gemeinsam mit dem Klienten zu lösen beziehungsweise einer Lösung zuzuführen. Ich rege gegebenenfalls an, weitere Experten hinzuzuziehen (zum Beispiel Mediatoren). Ich kenne dabei die Grenzen meiner Kompetenzen und beachte die notwendige Abgrenzung gegenüber anderen Fachbereichen (wie zum Beispiel Rechtsberatung, Heilberufe, Psychologen, Steuerberater). 
  • Ich kontaktiere nach Abschluss des Beratungsprojektes den Klienten (zum Beispiel nach drei oder sechs Monaten), um zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung ist und welche weiteren Effekte eingetreten sind.